Beschlüsse

Seit Vereinsgründung halten wir eine jährliche Mitgliederversammlung ab.
Auf der stellen sich die Neumitglieder vor, es werden Kassenstand und Schadensmeldungen gegenüber gestellt (Kontrolle).
Außerdem Verbesserungen diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst.

  • 2023 – Laut einstimmigen Beschluss auf der Jahreshauptversammlung erfolgt der Schriftverkehr zukünftig per E-Mail.
  • 2022 – Pro Hund werden zwei Besuche in einem Schwarzwildgatter oder einer Schliefenanlage mit 20 € pro Besuch bezuschusst.  
  • 2022 – Der Verein bezuschusst neben einer Brauchbarkeitsprüfung nun auch EINEN Vorbereitungskurs auf die Brauchbarkeit sowie EINEN Welpenkurs mit einem Betrag von 25 € pro Kurs
  • Ab dem Jagdjahr 15 / 16 müssen alle Vereinshunde geprüft sein, oder sich in Ausbildung befinden (max. 3 Jahre).
  • 2012- Eine Gebrauchshunde-, Stöberhund-, Schweißprüfung je Hund wird mit 25,- Euro gefördert.
  • Maßgeschneiderte Beinlinge mit Schlagschutz werden mit 30 Euro bezuschusst (Stoffkosten). Eigenen Kosten von ca. 100 Euro trägt der Hundeführer selbst.
  • 2010-Einkreuzungen von Kampfhunden in Jagd- und Stöberhunde werden vom Verein nicht toleriert und von der Ausschüttung ausgeschlossen.
  • 2008- Auch bei Baujagd und Nachsuche muss als Voraussetzung für Auszahlung gesammelt sein. 5 Euro pro Nachsucheneinsatz und 3 Euro pro Fuchs werden vorgeschlagen.
  • Alternativ werden fertig gekaufte Westen ebenfalls mit 100 Euro bezuschusst. Schadensbegleichung hat aber in jedem Falle Vorrang.
  • 2007- Der Verein stellt Stoff für Schutzwesten im Werte von 100 Euro pro Hund zur Verfügung. Der Stoff wird bei der Näherin hinterlegt.
  • 2006- kommt es bei der Jagd in einem anderen Landkreis zu einem Schaden, wird nur ausgezahlt, wenn dort auch gesammelt wurde.
  • Schlagschutzwesten können nach Vorstandsentscheid für oft geschlagene Hunde vorgeschrieben werden. Diese werden je nach Kassenlage vom Verein bezuschusst.
  • 2005- Der Vorstand wird um 2 Beisitzer aus dem Südkreis erweitert um kontrollfähig zu bleiben.
  • Bei Sammelüberweisung muss eine Revierliste erstellt und eingereicht werden.
  • 2004- Hundeführer die am Tage der Jagd als solche aktiv sind brauchen keinen Geldbeitrag bei Sammlung zu leisten.
  • Bei Überweisung soll unter Verwendungszweck das jeweilige Revier angegeben werden.
  • 2003- sollte ein Hund geschlagen sein, dessen Führer nicht im Verein ist, wird das an diesem Tage gesammelte Geld dem jeweiligen Jagdherrn übergeben. Damit obliegt dem Jagdherrn die Entscheidung über den Verwendungszweck des Sammelgeldes.
  • 2002- Stichtag für Schadensmeldung ist der 28. Februar des jeweiligen Jagdjahres.